Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung. Gefördert wird die private Vermögensbildung. Jeder ist berechtigt sie zu erhalten.
Die Einkommensgrenzen sind wie folgt:
zu versteuerndes Einkommen:
Singles: 17900 €
Ehepaare: 35800 €
Beantragt wird sie zusammen mit der Steuerklärung. Die Förderung hängt von der gewählten Kapitalanlage ab. Beim Bausparen beträgt die staatliche Förderung 9% der Leistungen (VL + Eigenbeitrag), maximal 43 € pro Jahr (Singles), bei Aktienfonds 18%, maximal 72 € pro Jahr (Singles), 144 € (Verheiratete).
Werden beide Ehepartner gefördert, so erhält einer jeweils soviel wie ein Single.Es empfielt sich zumindest soviel auf sein Bausparkonto zu überweisen, sodass man die höchstmögliche Forderung bekommt. Es ist praktisch geschenktes Geld. Wenn sie vorher an ihr Geld müssen fällt die Zulage zwar meist weg, aber das eingezahlte Geld ist wieder da. Somit können sie nur gewinnen.
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